Platzordnung Lichterfest und Foodtruck Festival 2023

Verbotene Gegenstände

Bitte beachten Sie, dass einige Gegenstände (wie z.B. Waffen, Glas, Fahrräder, Skateboard o.ä.) nicht erlaubt sind. Details in der nachstehenden Platzordnung.

Fahrverbot

Es herrscht Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge, ausgenommen mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters (mit äußerster Vorsicht und max. 7 km/h) von 11.00 bis 24.00 Uhr. Auch die Benützung von Fahrrädern, Scootern, Elektroroller, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist untersagt.

Platzordnung gemäß § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 (Wr. VG)

ANWENDUNGSBEREICH

Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung Foodtruckfestival beim Lichterfest an der Alten Donau (nachfolgend „Veranstaltung“) in der Veranstaltungsstätte(Veranstaltungsgelände) Kagraner Brücke (Wagramer Straße zwischen Kreuzung Arbeiterstrandstraße und Erzherzog Karl Straße, 1220 Wien) (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“), veranstaltet durch pg7 GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ bzw. „Veranstalterin“) und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (BesucherInnen, Veranstalter bzw. Veranstalterin und deren MitarbeiterInnen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen). Die Haus- oder Platzordnung wird an allen Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.

 

GELTUNGSBEREICH/ VERANSTALTUNGSZEIT

Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung. Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen.

 

ZUTRITTSKONTROLLEN UND AUFENTHALT

Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet sich vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch das Ordnungspersonal des Veranstalters zu unterziehen. Das vom Veranstalter eingesetzte Ordnungspersonal ist berechtigt vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen.
Das Ordnungspersonal sowie der Veranstalter bzw. die Veranstalterin sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Selbiges gilt für Personen die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Im Einzelfall ist das Ordnungspersonal sowie der Veranstalter berechtigt derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten. Bei Verstößen gegen die Haus- oder Platzordnung sind der Veranstalter, das Ordnungspersonal sowie Organe der LPD Wien berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages, haben alle BesucherInnen die Veranstaltungsstätte schnellst möglich zu verlassen.

 

JUGENDSCHUTZ

Es gilt das Wiener Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.

 

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.

Verboten sind insbesondere:
• Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
• Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
• Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
• giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
• Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
• pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.;
• mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
• Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
• Pfeffersprays und Tränengas;
• große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer;
• Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
• rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung dem Ordnungspersonal sowie dem Veranstalter und den Organen der Stadt Wien sowie den Organen der Landespolizeidirektion Wien. Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist der Veranstalter sowie das Ordnungspersonal berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

 

MITFÜHREN VON TIEREN/ABSTELLEN VON GEFÄHRTEN

Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen. Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des/der Zuwiderhandelnden durch das Ordnungspersonal sowie den entfernt und durch den Veranstalter verwahrt werden

 

VERHALTENSANWEISUNGEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG

Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

 

BENÜTZUNG DER EINRICHTUNGEN IN DER VERANSTALTUNGSSTÄTTE

Stöcke und andere Gehhilfen (z.B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden. Zigaretten sind ausschließlich in den dafür im Außenbereich vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben.

 

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL

Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend das Ordnungspersonal, der und die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.

 

VERHALTEN IM FALLE EINES UNWETTERS (Z.B. STURM, HAGEL, GEWITTER, GLATTEIS)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.

 

FAHRVERBOT

In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 7 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt (ausgenommen Fahrräder am Fahrradweg).

 

ANORDNUNGSBEFUGNISSE

Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megaphone) der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen, des Ordnungspersonals und der Organe der Stadt Wien, als auch des Veranstalters selbst haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.

 

RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN

Gem. § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.

pg7, Veranstalter des Lichterfests & Foodtruck Festivals

Veranstalter

Radio Wien, Partner des Lichterfests & Foodtruck Festivals

Partner

Wien Holding, Partner des Lichterfests & Foodtruck Festivals

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